Privatversicherte / Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einem approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten von der Beihilfe und den privaten Krankenversicherungen komplett übernommen.
Bei den privaten Krankenversicherungen ist die Anzahl der erstattungsfähigen Therapiesitzungen jedoch teils individuell vertraglich geregelt. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in dem von den Krankenkassen anerkannten 2,3fachen Regelsteigerungssatz.
Vor der Behandlung wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Selbstzahler
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen ist, wenn Sie z.B. nicht möchten, dass die
Krankenkassen von der Psychotherapie erfährt, auch für Selbstzahler möglich. Die Therapie kann sofort, ohne Meldung an die Krankenkasse und ohne Wartezeit begonnen werden. Das Honorar für
Selbstzahler orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (2,3facher Regelsteigerungssatz; 100,55€ pro Sitzung). Zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik,
Befundberichte etc. sind (nach Absprache) möglich. Vor der Behandlung wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Gesetzlich Versicherte
Gruppenpsychotherapie und begleitende Einzeltherapiesitzungen: Die Kosten für eine Gruppenpsychotherapie und begleitende Einzeltherapiesitzungen kann von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Notwendig ist hierfür erst einmal lediglich die Versichertenkarte. Nach bis zu sechs im Einzelkontakt stattfindenden Kennenlerngesprächen kann dann eine Gruppenpsychotherapie mit begleitenden Einzelsitzungen beantragt werden, für welche die Krankenkassen ebenfalls die Kosten übernehmen.
ausschließlich Einzelpsychotherapie: Für die Einzelpsychotherapie mit gesetzlich Versicherten kann mit den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden, wenn die gesetzliche Krankenkasse in einem zumutbaren Zeitraum keinen wohnortnahen Psychotherapeuten mit Kassensitz bereitstellen kann. Hierfür muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, welcher folgende Unterlagen enthalten sollte:
Gern können wir einen ersten Kennenlerntermin vereinbaren und besprechen, wie ich engmaschig bei den einzelnen Schritten begleiten kann. Zudem stelle ich Vordrucke für die einzelnen Unterlagen zur Verfügung.
Es kann außerdem hilfreich sein, sich zuvor folgende Informationen durchzulesen:
Das Honorar für eine 50-minütige Beratungssitzung beträgt 70 Euro. Vor der Behandlung wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Die Kosten für eine Beratung werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
Das Honorar für ein 50-minütiges Coachinggespräch beträgt ebenfalls 70 Euro. Vor der Behandlung wird, bei noch nicht erlangter Volljährigkeit mit den Sorgenberechtigten, ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Die Kosten für ein Coaching können nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Mareike Kippschull Mainzer Str. 13 12053 Berlin
Telefon: 030 / 52 66 78 12 Email: pt-kippschull@web.de