Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist das Einlesen der Versicherungskarte
notwendig.
Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden ebenfalls von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Bei den privaten
Krankenversicherungen können jedoch, je nach Vertrag, individuelle Selbstbeteiligungen möglich sein, die zuvor bei der Versicherung erfagt werden sollten.